Ansprechpartner: Olaf Schwahn • 0173 / 301 037 4 • info@hg-rm.de

Überschrift

Gewusst wie

Meldewesen

Vorzeigeberechtigte

Obmänner

Wildzählung

Abschussplan

Registrierung der Jäger als Lebensmittelunternehmen

Warum Hegegemeinschaft?

Wer kann Mitglied in der Hegegemeinschaft werden?

Änderung zur Mitgliedschaft

Was ist Waidgerechtigkeit?

Wie wurde die Hegegemeinschaft in der Vergangenheit geführt?

 

Meldewesen

Was der Schütze beim Ausfüllen des Ursprungscheines (U-Schein) beachten muss und worauf der Vorzeigeberechtigte achten sollte:

  1.         Richtige und leserliche Ausfüllung des U-Scheines

2.         U-schein muss die Zugehörigkeit zur Gruppe erkennen lassen (eventuell oberer Rand)

3.         Übereinstimmung der Altersklasse auf dem U-schein und der Einschätzung des

            Vorzeigeberechtigten

4.         Vorzeigeberechtigter unterschreibt mit Datum in der Zeile Nachsuche auf dem U-Schein

            (vorgezeigt …Datum…Unterschrift)

Termine:

1.         Meldung an den Obmann am gleichen, spätestens am nächsten Tag (24 Stunden lt. WBR)

2.         Vorzeigung am gleichen, spätestens am nächsten Tag (24 Stunden lt. WBR)

3.         Verschickung eines Durchschlags des Ursprungscheines an den Streckenobmann der

            Hegegemeinschaft Rudi Reilich innerhalb von 3 Tage nach Erlegung

                                                                                                                LENUWEIT2009

 

Vorzeigeberechtigte

Laut Wildbewirtschaftungsrichtlinie der Hegegemeinschaft muss jedes erlegte Stück Rot- und Damwild bzw. auch Fallwild einem benannten Vorzeigeberechtigten (siehe Vorzeigeberechtigte) der Hegegemeinschaft am gleichen Tag, spätestens am darauffolgenden Tag (24 Stunden lt. WBR), zur Bestätigung vorgezeigt werden. Die Vorzeigeberechtigten haben einen Listennachweis über die abgenommenen Stücke zu führen (siehe Download „Nachweisliste Vorzeige Formular“) und die Liste bis zum 10.02. eines jeden Jahres an die Wildbewirtschafter zu übergeben.

Die jeweiligen Wildbewirtschafter für Rot- oder Damwild sind bei der Erlegung eines AK 4 Hirsches bei der Abnahme hinzuzuziehen. LENUWEIT2009 u. Mitgliederhauptversammlung 2011

 

Obmänner

Die Obmänner der jeweiligen Gruppen sind Ansprechpartner innerhalb der Gruppe. Der aktuelle Stand des Abschussplanes ist über den Obmann zu erfahren. Als Orientierung dient zusätzlich der Abschussplanverlauf auf dieser Internetseite (siehe "Abschussplan"), der bei Änderungen spätestens am Freitag einer Woche aktualisiert wird. Die Obmänner stellen im laufenden Jagdjahr wichtige Informationen des Vorstandes an die Mitglieder durch. SCHWAHN2011

 

Wildzählung

Jedes Jahr wird zur Bestandesermittlung von Rot- und Damwild eine Wildzählung in den Jagdbezirken der Hegegemeinschaft durch die Jagdausübungsberechtigten durchgeführt bzw. veranlasst. Der Zeitraum wird durch den Vorstand jährlich bekanntgegeben (siehe "Termine"). Weiterhin werden die gezählten Stücke der jeweiligen Wildart in ein einheitliches Formular eingegeben (siehe Download „Wildzählung Formular“) und an die Wildbewirtschafter nach Beendigung übergeben (siehe "Termine"). Der Vorstand 2011

 

Abschussplan

Für die Schalenwildarten Rot- und Damwild ist ein jährlicher Abschussplan zu erstellen. Dieser ist der Jagdbehörde vom Jagdausübungsberechtigten getrennt nach Wildart, Geschlecht und Altersklassen auf einem durch die oberste Jagdbehörde vorgeschriebenen Formblatt vorzuschlagen. (§ 21 LJagdG M-V Abschussregelung) Die Regelungen zum Abschuss des Wildes sind ein wesentliches Mittel, mit dem die die festgeschriebenen Hegeziele erreicht werden sollen.

Jedes jagdausübungsberechtigtes Mitglied der Hegegemeinschaft legt dem Vorstand die Abschusspläne in zweifacher Form getrennt nach Rot- und Damwild zur Bestätigung bis zum 28. Februar eines jeden Jahres vor. Hierfür sind die amtlichen Formulare zu verwenden (siehe Download „Abschussplan Formular“). SCHWAHN2011

 

Registrierung der Jäger als Lebensmittelunternehmer

Seit Einführung  des EG-Hygienepaketes handeln Jäger, die erlegtes Wild an Dritte abgeben, als Lebensmittelunternehmer. In Abhängigkeit vom jeweiligen Vermarktungsweg (Abgabe an Wildhändler, Abgabe enthäutet und ggf. zerwirkt, Betreiben einer Wildsammelstelle) erfolgt die Registrierung als Lebensunternehmer im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Die Registrierung ist rechtlich festgeschrieben und ist eine Grundlage für die amtliche Lebensmittelüberwachung. Die zusätzliche Registrierung als Lebensmittelunternehmer ist erforderlich (siehe Download „Registrierung der Jäger als Lebensmittelunternehmer“), da die erforderlichen Angaben bei der Unteren Jagdbehörde nicht vorliegen! Landkreis Müritz, Veterinäramt Januar 2011

 

Warum Hegegemeinschaft?

Im Landesjagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG M-V) § 10 ist die ordnungsgemäße Hege des Wildes, insbesondere für Rot-, Dam- und Schwarzwild, in Form von privatrechtlichen Zusammenschlüssen (Hegegemeinschaften) ermöglicht.

Die Intention des Gesetzgebers liegt darin, Jagdausübungsberechtigte für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke in einem räumlichen Wirkungsbereich und in Übereinstimmung mit dem Lebensraum der jeweiligen Wildart eine großräumige Wildbewirtschaftung zu ermöglichen. Eine „ordnungsgemäße“ Hege bestimmt sich nach dem Maßstab des §1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG). Insbesondere die dort gestellte Forderung nach Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten Wildbestandes. Dieses verlangt bei den Wildarten, deren tages- und jahreszeitliche Wanderungen regelmäßig über die Grenzen einzelner Jagdbezirke hinausführen, eine großräumige Wildbewirtschaftung und eine koordinierte Abschussplanung. Dafür muss es eine einheitliche Zielsetzung und übereinstimmende Abschussrichtlinien geben. SIEFKE, VOTH, SPINDLER, RACKWITZ2004

 

Wer kann Mitglied in der Hegegemeinschaft werden?

Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer), die das Jagdausübungsrecht im Bereich der Hegegemeinschaft haben und per Antrag durch die Hegegemeinschaft aufgenommen werden (siehe Download „Mitgliedschaft Formular“).

Weiterhin können beratende Mitglieder (ohne Stimme) Jagdvorsteher, bestätigte Jagdaufseher, Revierleiter der Forstverwaltungen, Kreisjägermeister und Vertreter von Naturschutzbehörden sein. Satzung HG Röbel-Malchow 2009

Änderung zur Mitgliedschaft

Im Laufe der Mitgliedschaft kann sich der Jagdbezirk verändern bzw. ein Mitglied pachtet einen neuen Jagdbezirk oder auch die Adresse des Mitglieds ändert sich. Diese Veränderungen müssen per Formular (siehe Download "Änderung zur Mitgliedschaft´") dem Vorstand (per Mail, Fax oder Post) angezeigt werden. 

 

Was ist Waidgerechtigkeit?

Wenn gar der Gesetzgeber, der doch wohl zur Klarheit verpflichtet ist, im Bundesjagdgesetz postuliert: „Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten“, so ist doch sehr zu bedenken, was denn diese „Waidgerechtigkeit“, obendrein die deutsche, eigentlich ist. Einige Autoren haben sich schon in der Vergangenheit versucht den Inhalt des Begriffes „Waidgerechtigkeit“ zu erläutern und zu definieren. Letztendlich ist übereinstimmend der Kerntenor der Waidgerechtigkeit, dass der Jäger, der waidgerecht handelt, die geschriebenen und ungeschriebenen jagdlichen Vorschriften auch dann einhält, wenn er sich alleine und unbeobachtet weiß.

Ein Mann kann sich in der Gesellschaft, unter Kollegen, Partnern oder Kameraden so benehmen, dass er deren Achtung verliert, ohne dabei gegen ein Gesetz verstoßen zu haben. Eugen Wyler hat in seinem Buch „Wende im Waidwerk“ schon treffend formuliert: „Waidgerecht ist etwas, das man nicht sieht, wenn es da ist, man sieht es erst –wenn es fehlt!“ 

Der durch den Vorstand vorgelegte Entwurf der Disziplinarordnung der Hegegemeinschaft „Röbel-Malchow“ als Beschlussvorlage fand bei der Mitgliederversammlung vom 29.03.2008 keine Zustimmung. Die Ablehnung äußerte sich im Wesentlichen dadurch, dass der Gesetzgeber Mittel und Wege per Gesetz geschaffen hat um ordnungswidrige Vergehen entsprechend zu ahnden. Der Vorstand hatte es sich zur Aufgabe gemacht durch die Aufstellung einer Disziplinarordnung eine gewisse Transparenz gegenüber den Mitgliedern zu schaffen, Willkür von Restriktionen des Vorstandes gegen einen Jagdausübungs-berechtigten entgegenzuwirken und an die deutsche Waidgerechtigkeit zu appellieren. Die Zukunft wird es zeigen, ob es ohne Disziplinarordnung funktioniert. SCHWAHN2009

 

Wie wurde die Hegegemeinschaft in der Vergangenheit geführt?

Vom 24.07.1993 bis zum 18.05.1994 übte Willi Zippel als 1. Vorsitzender der Hegegemeinschaft das Amt aus. Am 18.05.1994 wurde der damalige Vorstand aufgelöst. Der Vorsitzende Willi Zippel legte sein Amt nieder. Georg Matz wurde zum Vorsitzenden gewählt. Er hatte den Vorsitz bis zum Frühjahr 2003. Ab 2003 bis 31.03.2007 übernahm Rolf Krull das Amt des Vorsitzenden und vom 31.03.2007 bis zum 31.03.2011 Hermann Vollmer. Olaf Schwahn wurde in der Mitgliederhauptversammlung zum Vorsitzenden der Hegegemeinschaft am 19.03.2011 gewählt.

24.07.1993 – 18.05.1994   Willi Zippel                   Revierförster a.D.

18.05.1994 – 31.03.2003   Georg Matz                  Rentner

01.04.2003 – 31.03.2007   Rolf Krull                       Revierförster

01.04.2007 – 31.03.2011   Hermann Vollmer          Landwirt/Makler

ab 01.04.2011                    Olaf Schwahn               Förster

                                                                                                             SCHWAHN2011